Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche

In meiner Praxis arbeite ich verhaltenstherapeutisch mit Kindern und Jugendlichen. Die Therapie ist strukturiert, alltagsnah und individuell auf das Alter sowie die jeweilige Lebenssituation abgestimmt. Eltern bzw. Bezugspersonen werden – je nach Alter und Anliegen – aktiv in den Prozess einbezogen.

Therapieablauf

Diagnostik und Zielklärung

Zu Beginn steht eine sorgfältige Diagnostik. Ziel ist es, die Schwierigkeiten Ihres Kindes umfassend zu verstehen und gemeinsam realistische Therapieziele zu entwickeln.

Bausteine der Diagnostik

• Erstgespräche mit Eltern/Bezugspersonen
• Einzelgespräche mit dem Kind oder Jugendlichen
• Altersgerechte Fragebögen und Testverfahren
• Verhaltensanalyse
• Ressourcen- und Stärkenanalyse
• Gemeinsame Zielvereinbarung

Therapiebausteine

Die Behandlung erfolgt individuell und modular. Mögliche Bausteine sind:
• Psychoedukation (altersgerechtes Erklären von Gefühlen und Zusammenhängen)
• Training emotionaler Kompetenzen (Umgang mit Angst, Wut, Traurigkeit)
• Kognitive Strategien (hilfreiches Denken entwickeln)
• Verhaltensübungen im Alltag (z. B. Expositionsübungen bei Ängsten)
• Sozialkompetenz- und Selbstwerttraining
• Elternberatung und Erziehungsunterstützung
• Stress- und Entspannungsverfahren
• Rückfallprophylaxe und Stabilisierung

Spielerische, kreative und altersangepasste Methoden sind dabei ein zentraler Bestandteil der Therapie.

Abschluss und Transfer

Zum Ende der Therapie sichern wir gemeinsam die erreichten Fortschritte und entwickeln Strategien für zukünftige Herausforderungen. Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen nachhaltig zu stärken und die Selbstständigkeit zu fördern.

behandlungsschwerpunkte

Kostenübernahme

Private Krankenversicherung, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Versicherungskonditionen. Unabhängig von Ihrem Versicherungstarif erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nur teilweise übernehmen, muss der Rest von Ihnen privat übernommen werden.

Auch bei Selbstzahlern richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

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